1. News

News

An dieser Stelle informieren wir Sie über die Entwicklungen im Zusammenhang mit dem geplanten Logistikzentrum.

Bürgerservice: Termine können ab sofort nur noch telefonisch vereinbart werden   

12. Dezmeber 2023

Im April haben wir die angekündigten Vor-Ort-Bürgersprechstunden am Baugelände für das neue Logistikzentrum bei Lehrte-Aligse gestartet. Nachdem nun die ersten neun monatlichen Termine vorübergezogen sind, haben wir Bilanz gezogen. Zuletzt hatte das Interesse an unserem Vor-Ort-Angebot sehr abgenommen, sodass wir die monatlichen fixen Termine ab sofort einstellen. Selbstverständlich ist es aber auch künftig möglich, dass Interessierte mit Experten sprechen können. 

Diese sind ab 19.01.2024  jeweils donnerstags in der Zeit von 15 bis 16 Uhr unter der Nummer  0151/2500 6773 erreichbar.

Neuer Bürgerservice: Erste Termine am ALDI Infocontainer stehen fest    

19. April 2023

ALDI bietet, wie angekündigt, Vor-Ort-Bürgersprechstunden am Baugelände für das neue Logistikzentrum an. Die ersten Termine stehen nun fest:  

27.04, 25.05., 22.06., 20.07., 17.08., 14.09., 12.10., 09.11. und 07.12., jeweils in der Zeit von 16 bis 17 Uhr.

Ein fachkundiger Mitarbeiter stellt sich in dieser Zeit den Fragen der Bürger. Das Bild unten zeigt den genauen Standort des Containers: 

Wer keinen der Termine wahrnehmen kann, kann unter der Mail-Adresse aldi-nord-aligse@aldi-nord.de einen alternativen Termin anfragen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus kapazitären Gründen individuelle Terminwünsche nur in Ausnahmefällen nachkommen können. 

Baumpflanzungen an der Straße „Zur Kreuzeiche“ beginnen    

3. März 2023

Im Rahmen des Baus unseres neuen Logistikzentrums südlich von Aligse müssen wir zahlreiche Ausgleichsmaßnahmen umsetzen. Unter anderem wird entlang der Straße „Zur Kreuzeiche“ eine Baumreihe mit insgesamt 40 Stieleichen gepflanzt. Diese entsteht planmäßig ab dem 13.3.2023 auf dem etwa vier Meter breiten Seitenraum der Straße auf einer Länge von insgesamt rund 390 Metern.

Die Stieleichen werden im Abstand von etwa zehn Metern gepflanzt. Die Baumreihe unterteilt sich aufgrund vorhandener Leitungen in zwei Abschnitte. Im Bereich der Wohnbebauung ist der Seitenstreifen mit Schotter befestigt. 

Um das Befahren und Beparken des Seitenstreifens an der Straße „Zur Kreuzeiche“ zu verhindern, sind vor einigen Jahren Betonringe durch die Stadt aufgestellt worden. Diese werden kurz vor Beginn der Pflanzmaßnahmen, spätestens am 10.3.2023, durch Mitarbeiter des städtischen Bauhofs entfernt.

Erste vorbereitende Maßnahmen ab kommendem Montag    

21. September 2022

Ab dem kommenden Montag, 26. September, kommt Bewegung auf das Plangelände südlich von Aligse. An diesem Tag beginnen erste vorbereitende Maßnahmen zum Bau des neuen ALDI Logistikzentrums. Dabei kommen größere Baumaschinen zum Einsatz. Die Arbeiten dauern voraussichtlich bis Ende des Jahres.

Oberverwaltungsgericht Lüneburg lehnt Eilantrag gegen den Bebauungsplan ab    

1. Juli 2022

Für den Bau unseres neuen, modernen Logistikzentrums südlich von Aligse ist eine juristische Hürde genommen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat kürzlich den Eilantrag gegen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan abgelehnt. Der Kläger hatte mit Verkehrs- und Lärmbelastungen argumentiert. Dem folgte das OVG nicht (Az.: 1 MN 28/22). Der Beschluss ist unanfechtbar. Die ausführliche Pressemitteilung des OVG ist hier zu finden: https://bit.ly/3ufUrlY

Frühe Ernte am Plangelände hat nichts mit dem Baubeginn des Logistikzentrums zu tun   

21. Juni 2022

Dem einen oder anderen wird es aufgefallen sein: Der Acker, auf dem unser Logistikzentrum entstehen wird, wird abgeerntet. Um Missverständnisse zu vermeiden, möchten wir darüber informieren, dass die frühe Ernte nicht in Zusammenhang mit dem Baubeginn für unser Gebäude steht. Zur Erklärung: Da der exakte Baubeginn für 2022 zu Beginn des Jahres noch nicht final feststand, mussten wir mit dem Pächter der landwirtschaftlichen Nutzfläche frühzeitig besprechen, inwieweit er den Acker in diesem Jahr noch sinnvoll bewirtschaften kann und welche Form des Anbaus denkbar ist. Es wurde festgelegt, dass er Roggen für die Nutzung in einer regionalen Biogasanlage produziert, entsprechende Vereinbarungen wurden getroffen und sind verbindlich. 

Die nun anstehende frühe Ernte hat somit, wie gesagt, nichts mit unserem Baubeginn zu tun oder damit, dass wir nicht länger hätten warten wollen oder können, um das Grundstück zu übernehmen. Vielmehr muss der Pächter nun ernten, da für Biogasanlagen sogenannte Ganzpflanzensilagen (GPS) benötigt werden. Und die müssen aus biochemischen Gründen zu einem frühen Zeitpunkt geerntet werden. 

Insofern wird keine Ernte vernichtet, sondern durch die vorausschauende Planung haben wir sichergestellt, dass eine landwirtschaftliche Nutzung möglich wird und zu einem Ertrag führt, der sinnvoll genutzt wird. 

Auffahrt zur A2 Richtung Hannover drei Tage gesperrt  

14. April 2022

Wegen notwendiger Asphaltierungsarbeiten wird die Anschlussstelle Lehrte auf die A2 in Richtung Hannover vom 19. bis 22.4. für voraussichtlich drei Tage gesperrt. Wir bitten, die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen. 

Vorbereitende Maßnahmen für den Bau der Erschließungsstraße: Zeitweilige Teilsperrung an der Westtangente 

25. Februar 2022

Nachdem uns in der vergangenen Woche die Baugenehmigung für das neue ALDI Logistikzentrum südlich von Aligse erteilt worden ist, gehen wir weitere vorbereitende Maßnahmen an. In der kommenden Woche erfolgt die Baustelleneinrichtung für die Straßenbauarbeiten an der Westtangente, und es werden zunächst die Arbeiten an der neuen zusätzlichen Fahrspur vorbereitet.

Wir gehen gegenwärtig davon aus, dass die notwendige Sperrung der Westtangente zwischen der B443/Burgdorfer Straße und der Auffahrt auf die A2 am 28.02.2022 erfolgt. Durch die deshalb notwendige kurze Umfahrung und eine zusätzliche Ampel kann es bis zur Aufhebung der Sperrung zu kleineren Verkehrsbehinderungen  kommen. Hierfür bitten wir um Verständnis und wir entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten.

Vorbereitende Maßnahmen für den Bau der Erschließungsstraße haben begonnen

14. Februar 2022

Einige Aligser Bürger haben es bereits bemerkt: Wir führen derzeit erste vorbereitende Maßnahmen (beispielsweise die artenschutzrechtliche Baumkontrolle) für den Bau der künftigen Erschließungsstraße durch, die das neue ALDI Logistikzentrum direkt mit der Westtangente verbinden wird.

Da es in den vergangenen Tagen offenbar einige Diskussionen rund um die Maßnahmen gab, möchten wir gern klarstellen: Mit den eigentlichen Arbeiten beginnen wir natürlich erst nach der Veröffentlichung des B-Plans. Hier halten wir uns selbstverständlich strikt an die Vorgaben. Die Baumfällungen, die es dort gab, sind allerdings nicht von uns durchgeführt worden, sondern höchstwahrscheinlich von der Stadt Lehrte. Sie stehen auch nicht im Zusammenhang mit unseren Maßnahmen.  

Zum weiteren Ablauf: Zunächst werden wir Bäume fällen, um danach die Erschließungsstraße zu bauen. Diese bauen wir als erstes, um den Ort Aligse während der Bauphase nicht zu belasten.

Zum aktuellen Zeitpunkt können wir noch keinen konkreten Zeitplan vorlegen. Der erste Bauabschnitt „Erschließungsstraße“ wird ca. 4 bis 5 Monate in Anspruch nehmen. Wir werden Sie aber hier frühzeitig über weitere Bauabschnitte informieren.

Satzungsbeschluss

22. Juli 2021

Gestern Abend hat der Rat der Stadt Lehrte den Satzungsbeschluss zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 02/17 „Gewerbegebiet Lehrte-Nord 3 – Erweiterung“ gefasst. Für unser Vorhaben, das ALDI Logistikzentrum von Sievershausen neben das genannte Gewerbegebiet zu verlagern, ist das ein Meilenstein. Im nächsten Schritt können wir nun die entsprechenden Baugenehmigungen beantragen, um den dringend notwendigen Standortwechsel anzugehen.
 
„Wir bemühen uns bereits seit vielen Jahren um das benötigte Baurecht und uns ist bewusst, dass unsere Pläne nicht nur Befürworter haben. Daher bedanken wir uns bei der lokalen Politik für die Entscheidung und das Vertrauen in die von uns geleistete Arbeit“, sagt Mirco Wiesemann, Geschäftsführer der ALDI Lehrte.
„Wir werden uns um eine gute Nachbarschaft bemühen und uns so verträglich wie möglich in das neue Umfeld südlich und außerhalb von Aligse einbringen – so, wie wir es schon 50 Jahre in Sievershausen getan haben“, verspricht Wiesemann.
 
So sei beispielsweise die Zahl der Lkw, die ALDI täglich durch Aligse schicken kann, vertraglich auf maximal 40 begrenzt – und selbst diese Zahl werde in der Praxis kaum erreicht. Zudem werde es zahleiche Projekte zur Begrünung und zur Aufforstung geben, insbesondere umfangreiche Maßnahmen in Grafhorn, die das Konzept des dortigen Naturfreundehauses ergänzen. „Auf insgesamt rund 40.000 Quadratmetern werden wir rund um das Logistikzentrum herum hunderte Bäume und tausende Sträucher pflanzen, um das Gebäude optisch abzuschirmen. Auf etwa 80.000 Quadratmetern leisten wir weitere Ausgleichsmaßnahmen im Umfeld von Lehrte“, sagt Wiesemann.

Gesichter für ein ja: Wir sind Lehrte!

17. Juni 2021

Seit fast 50 Jahren versorgen unsere Mitarbeiter:innen die Menschen in der Region mit allem, was sie zum täglichen Leben brauchen. Von den rund 200 Mitarbeitern, die im Logistikzentrum in Lehrte-Sievershausen arbeiten, leben viele im direkten Umfeld von Lehrte. Viele von ihnen sind seit Jahrzehnten bei ALDI Nord tätig und fest in der Region verwurzelt. Mit unserer Kampagne „Sag ja zu Aldi“ geben wir den Mitarbeiter:innen ein Gesicht. Denn mit vereintem Talent und Engagement machen sie ALDI Nord zu dem, was es ist.

ALDI Lehrte kümmert sich um seine Mitarbeiter:innen

14. Juni 2021

Die ALDI Lehrte Mitarbeiter:innen in den Märkten versorgen die Menschen seit Beginn der Pandemie mit allem, was sie im Alltag brauchen. Während Otto Normalverbraucher lange Zeit nur eine Kontaktperson treffen durften, können sie ihre täglichen Kontakte kaum zählen. Die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter:innen hat bei ALDI Lehrte einen hohen Stellenwert – doch Impftermine sind noch rar. Darum hat die ALDI Lehrte aus eigener Initiative Impfstoff und medizinisches Personal organisiert. Nach den ersten 30 Impfterminen am 05.06., konnten sich am 12.06. weitere 100 ALDIaner impfen lassen. So hilft ALDI Lehrte, die Impfgeschwindigkeit zu erhöhen und leistet einen weiteren Beitrag in der Pandemiebekämpfung.

Neuer ALDI Markt in Lehrte:

07. Juni 2021

Aus alt mach neu – das gilt bald auch für den ALDI Markt an der Iltener Straße.  Nicht mehr lange, und auch die Lehrter können sich über eine hochmoderne Filiale freuen. Aktuell befinden wir uns in den Abstimmungen zum Abriss und Neubau und bemühen uns um das dafür notwendige Baurecht. Wir planen, voraussichtlich 2023 den neuen Markt zu eröffnen. Ende des Monats können wir mehr verraten, seien Sie gespannt!

Öffentliche Auslegung:

01. Juni 2021

Öffentliche Auslegung – Die Fachplaner prüfen und bearbeiten zurzeit die eingereichten Stellungnahmen zum Logistikneubau in Aligse. Wir erwarten – genau wie Sie – mit Spannung die Ergebnisse und halten Sie über alle Entwicklungen auf dem Laufenden.

April 2019 – Verfahrenswechsel in der Diskussion

ALDI und die Stadtverwaltung Lehrte verhandeln auf Wunsch der Politik die Option auf einen Wechsel des Verfahrens hin zu einem sogenannten „vorhabenbezogenen Bebauungsplan“. Das gesamte Planverfahren ruht daher zurzeit. Sobald konkrete Ergebnisse vorliegen, werden wir Sie Sie hierüber informieren.

März 2019 – Neues zu Verfahrensstand, Verkehrsgegengutachten,  Lärmschutz

An dieser Stelle informieren wir Sie zusammenfassend über aktuelle Entwicklungen zu den Themen Verfahrensstand, Verkehrsbelastung und Gesamtlärmbetrachtung.

 

Verfahrensstand

 

Ein Bauleitplanverfahren folgt festen Regeln, nach denen wir uns als Antragsteller selbstverständlich und vollumfänglich richten. Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist ein zentraler Verfahrensschritt, den wir nach besten Möglichkeiten unterstützen. Wir nehmen die Bedenken und Sorgen der Aligser Bürgerinnen und Bürger sehr ernst. Verfahrenstechnisch befinden wir uns gerade in der Phase zur dritten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 02/17 „Gewerbegebiet Lehrte Nord 3 – Erweiterung“.

 

Wenn Sie den nachfolgendendem Link nutzen, finden Sie eine schematische Darstellung eines Bebauungsplanverfahrens mit seinen einzelnen Schritten. https://www.lehrte.de/Portaldata/1/Resources/4_bauen_umwelt_verkehr/dokumente/amt_61/Regelverfahren_Bauleit_aktuell.pdf

 

In der aktuellen Verfahrensphase haben die interessierten Bürger derzeit wie auch schon mehrfach in der Vergangenheit die Möglichkeit, der Stadt ihre Einwände mitzuteilen. Es besteht für sie also die Chance, noch einmal nachzuvollziehen, ob alle bisher vorgebrachten Bedenken geprüft und ggf. berücksichtigt oder ausgeräumt worden sind. Dafür wurde eine Menge getan. Die farbig markierten Passagen im aktuellen Entwurf des Bebauungsplanes machen die zahlreichen Anpassungen offensichtlich.

 

Den aktuellen Entwurf des B-Planes und der dazugehörigen Begründung sowie die neuen bzw. überarbeiteten Gutachten können Sie unter dem nachfolgendem Link einsehen: https://sessionnet.krz.de/lehrte/bi/vo0050.asp?__kvonr=5177

 

Ferner möchten wir zu einigen immer wieder geäußerten Bedenken Stellung nehmen:

 

Dass bisherige Einwendungen der Bürger dazu geführt haben sollen, dass wir nach der letzten Auslegung im August 2018 alle Entwürfe zurückgezogen hätten, ist nicht korrekt. Im Gegenteil, die Stellungnahmen unterstützen den Planungsprozess, indem berechtigte und noch nicht berücksichtigte Aspekte in die Planung einbezogen werden. Die Stadt Lehrte und die Fachplaner nehmen diese Arbeit sorgfältig und akribisch vor. Im Ergebnis reift ein komplexer Bebauungsplan und kann so seinem Umfeld besser gerecht werden.

 

  • Der nun angestrebte Beschluss zur Auslegung führt darüber hinaus nicht zu einem finalen Beschluss darüber, ob wir das neue Logistikzentrum bauen dürfen oder nicht. Entschieden wird lediglich, ob der Bebauungsplanentwurf in der überarbeiteten Fassung erneut öffentlich ausgelegt werden soll. Im Anschluss kann der Bürger prüfen, ob seine Einwände Berücksichtigung gefunden haben bzw. ob er weitere Hinweise zum Verfahren geben möchte. Diese werden dann mit den Stellungnahmen der letzten Auslegung   erneut geprüft und bearbeitet. Die Stellungnahmen aus der Auslegung vom Sommer 2018 behalten Ihre Gültigkeit. Die Auswertung dieser Stellungnahmen hat Eingang in den jetzt vorliegenden Bebauungsplanentwurf gefunden.

 

  • Erst, wenn alle relevanten Einwände abgearbeitet und von der Stadt Lehrte für die Abwägung aufbereitet worden sind, wird in einem neuen Verfahrensschritt durch den Rat der Stadt eine Beschlussfassung über den Bebauungsplan erfolgen, die durch die Gremien vorbereitet wird. In diesem Verfahrensabschnitt befinden wir uns noch nicht.

 

Verkehrsbelastung / Gegengutachten von RegioConsult

 

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zur erneuten Auslegung des Planentwurfes wurden mit zahlreichen Stellungnahmen allgemeine Vorbehalte gegen die Inhalte und Ergebnisse der verkehrsplanerischen Untersuchungen geäußert. Die örtliche Bürgerinitiative hat ein Gegengutachten zur Machbarkeitsstudie vorgelegt, das die Erhebungs- und Bearbeitungsmethodik der Studie sowie die ermittelten Prognoseansätzen grundsätzlich in Zweifel zieht. Die Stadt Lehrte hat daraufhin die erwähnte Machbarkeitsstudie kritisch geprüft und kommt – bezogen auf die vorgetragenen Einwände –zu folgenden Ergebnissen:

 

Zusammenfassend sei festzustellen, dass das Gegengutachten im Wesentlichen zu falschen Schlussfolgerungen kommt, da es auf der fehlerhaften Interpretation der Ausgangsdaten und der Machbarkeitsstudie basiert. Weitere Fehleinschätzungen sind auf mangelnde Kenntnisse der vorhandenen Situation zurückzuführen. Darüber hinaus werden als Rechengrundlage abweichende Ansätze gewählt, die zu unrealistischen Ergebnissen führen.

 

Weitere Informationen erhalten Sie in der B-Plan-Begründung, Anlage 3, auf Seite 23 – 25, Rubrik „Dokumente“, die Sie online finden unter: https://sessionnet.krz.de/lehrte/bi/vo0050.asp?__kvonr=5177

 

Gesamtlärmbetrachtung / Prüfung durch die Stadt Lehrte

 

Nach den Hinweisen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie unter anderem aufgrund aktueller Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Münster (Beschluss vom 26.04.2018, Az.: 7 B 1459/17) musste die Geräuschsituation im Plangebiet und seiner Umgebung während des Planaufstellungsverfahrens einer Gesamtlärmbetrachtung unterzogen werden. Nach dem oben genannten Beschluss ist die nach den einschlägigen lärmtechnischen Regelwerken sonst maßgebliche Sicht, die unterschiedlichen Lärmarten – insbesondere Gewerbelärm und von öffentlichen Straßen ausgehender Verkehrslärm – isoliert zu betrachten, in bestimmten Fällen nicht mehr zulässig. Etwa dann, wenn sich im konkreten Planungsfall die Frage stellt, ob die Lärmschwelle zur potenziellen Gesundheitsgefährdung von mehr als 70 dB(A) am Tag beziehungsweise 60 dB(A) bei Nacht überschritten werden könnte.

 

Vielmehr muss nun eine sogenannte kumulative Betrachtungsweise der verschiedenen Schallarten angewendet werden. Deswegen wurden die schalltechnischen Untersuchungen um ein Gutachten zum Gesamtlärm ergänzt, das auf Anregung aus der Öffentlichkeitsbeteiligung von einem anderen Fachbüro erstellt wurde. Dieses kommt zusammenfassend auf folgende Ergebnisse:

 

Die in der Öffentlichkeitsbeteiligung vorgetragenen Bedenken gegen die zusätzlich erwartete Lärmbelastung konnten entkräftet werden. Die Mehrbelastungen durch den Gewerbelärm und den planbedingten Verkehrslärm – ermittelt auf der Grundlage der aktualisierten und überprüften Verkehrsuntersuchungen sowie unter Berücksichtigung der komplexen Lärmsituation in Aligse und Röddensen – führen unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Gesamtlärmbetrachtung sowie unter Berücksichtigung der ergriffenen aktiven und passiven Schallschutzmaßnahmen nicht zu Pegelerhöhungen, die ein Planungshindernis darstellen. Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse werden gewahrt; planbedingt ausgelöste Gesundheitsgefährdungen oder gar potenzielle Beeinträchtigungen der körperlichen Unversehrtheit werden durch entsprechende Maßnahmen verhindert.

Als Fazit kommt die Stadt Lehrte in ihrer Abwägungsentscheidung unter Berücksichtigung aller planrelevanten Belange zu dem Ergebnis, dass die Planung in der vorliegenden Form erfolgen kann.

 

Weitere Informationen erhalten Sie in der B-Plan-Begründung, Anlage 3, auf Seite 102 ff., Rubrik „Dokumente“, die Sie online finden unter: https://sessionnet.krz.de/lehrte/bi/vo0050.asp?__kvonr=5177

September 2018 – Prüfung des Verkehrsgegengutachtens der Firma RegioConsult

Das uns vorliegende Verkehrsgegengutachten der Firma RegioConsult Verkehrs- und Umweltmanagement Wulf Hahn & Dr. Ralf Hoppe GbR wird derzeit geprüft. Im Rahmen des B-Plan Verfahrens werden wir uns nach Prüfung auf dieser Seite zu den Inhalten des Gutachtens äußern und Sie weiterhin über den aktuellen Stand des Verfahrens informieren.

Juni 2018 – Maßstabsgetreue Visualisierungen auf dieser Seite

Aufgrund vermehrter Rückfragen zu den Visualisierungen und Zweifeln an der maßstabsgetreuen Darstellung möchten wir an dieser Stelle den aufwendigen Erstellungsprozess der Grafiken erläutern.

Für die maßstabsgetreue Erstellung der Grafiken wurde das gesamte Gelände mithilfe von Drohnenflügen fotografisch erfasst. Zuvor wurde das Gelände mit sieben Meter hohen Flaggen abgesteckt. Auf Grundlage der vorliegenden Planungsunterlagen wurde anschließend ein 3D-Modell des geplanten Zentrallagers mit sämtlichen Detailangaben wie Gebäude- und Geländeabmessungen sowie Flächenangaben digital erstellt. Mithilfe der Drohnenaufnahmen und den gespeicherten GPS-Parametern der oben erwähnten Flaggen konnte das Modell schließlich exakt und maßstabsgetreu in die vorhandene Umgebung positioniert werden. 

Hier sehen Sie eine Drohnenaufnahme mit den gesetzten Flaggen-Fixpunkten (rot eingekreist):

Aligse – ALDI Nord Logistikzentrum

In Aligse sind die Bürger an vielen Stellen Lärm ausgesetzt. Diese Belastung für Aligse haben wir erkannt. Im Bebauungsplan wird der Verkehr, den unser Bauvorhaben auslösen könnte, für das Jahr 2030 hochgerechnet. Das Ergebnis lautet: Wir erhöhen maximal den Lärm um 0,30 dB (A) – dies ist nicht hörbar und nur rechnerisch zu ermitteln. Leider befinden sich heute schon Wohngebäude in einem potenziell gesundheitsgefährdenden Lärmbereich von tags 70 dB (A), nachts 60 dB (A). In diesen Bereichen schafft das Bebauungsplan-Verfahren durch die festgelegte Lärmschutzsanierung eine deutliche Verbesserung, sofern nicht anderweitig durch verkehrliche Maßnahmen eine Lärmreduzierung erreicht werden kann. Diese Verbesserung geht deutlich über einen Ausgleich der minimalen planbedingten Lärmerhöhungen hinaus und schafft damit im Ergebnis für die bereits heute vor allem durch die Bundesstraße stark betroffenen Anlieger eine zusätzliche Entlastung.

Folgendes Beispiel soll die Vorgehensweise verdeutlichen:

Ab 60 dB (A) ist nachts die potenziell gesundheitsgefährdende Grenze erreicht. Im Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens wurde u.a. in Aligse und Röddensen die Auswirkung der planbedingten Verkehre auf die Umgebung geprüft. Grundlage der Berechnungen der zusätzlichen Verkehrsbelastung ist nicht der Verkehr von ALDI, sondern die allgemeinen planbedingten Verkehrsmengen hochgerechnet für das Jahr 2030. Die direkt von ALDI ausgelösten Verkehre und damit die tatsächliche Lärmbelastung werden niedriger ausfallen.

So wurde beispielsweise bei einem Wohngebäude an der B 443 in Aligse ein Bestandswert in der Nacht von 62,45 dB (A) ermittelt. Dieser liegt bereits heute schon mit 2,45 dB (A) über dem Grenzwert. Die Berechnungen ergaben, dass die zusätzlichen allgemeinen Verkehre, die das Bauvorhaben auslöst, zu einer Erhöhung um 0,12 dB (A) führen können.

Auch wenn dieser Wert nicht hörbar ist und nur rechnerisch ermittelt werden kann, wird ALDI – nach weiterer Maßgabe der mit der Stadt Lehrte getroffenen Vereinbarungen – im Zuge einer Lärmsanierung für Schallschutzmaßnahmen an diesem Wohngebäude und den übrigen als betroffen ermittelten Gebäuden aufkommen. So werden die Bedingungen für gesundes Wohnen wieder erreicht. Neben der Kompensation der planbedingt ausgelösten geringfügigen Lärmerhöhung von im Beispiel 0,12 dB (A) wird durch die vorgesehenen Schallschutzmaßnahmen ein darüber hinaus gehender Beitrag für mehr Wohnruhe geleistet. Denn die Schallschutzmaßnahmen bewirken eine deutlich größere Reduzierung des in das Wohngebäude dringenden Lärms. Mit anderen Worten wird es letztlich durch die Lärmsanierung für diejenigen, die bereits heute in ihren Häusern besonders hohe Lärmpegel ertragen müssen, insgesamt leiser als heute.

Detailliertere Informationen können Sie auf der Internetseite der Stadt Lehrte einsehen oder dort direkt anfragen: www.lehrte.de

Mai 2018 – Linksabbieger Autobahnrampe der A2 von Hannover kommend

Ein Bebauungsplan-Verfahren ist ein ergebnisoffenes Verfahren, das durch die Mitwirkung der Betroffenen gestaltet werden soll. Dies ist im Falle der Autobahnanschlussstelle A2 aus Hannover kommend gelungen. Hier kann nun eine Linksabbiegerspur realisiert werden, die es ermöglicht, den Verkehr gleichmäßiger zu verteilen und somit für eine Entlastung bestimmter Teilstrecken sorgt, an deren Rändern Gewerbebetriebe oder Wohnhäuser angesiedelt sind.

Facebook OptOut

Es wurde ein sog. Opt-Out-Cookie im genutzten Webbrowser gesetzt, der die zukünftige Datenerhebung und Speicherung durch Facebook-Pixel auf Ihrem genutzten Endgerät dauerhaft unterbindet.

Google OptOut

Es wurde ein sog. Opt-Out-Cookie im genutzten Webbrowser gesetzt, der die zukünftige Datenerhebung und Speicherung durch Google-Floodlight-Pixel auf Ihrem genutzten Endgerät dauerhaft unterbindet.

Ad 42 OptOut

Es wurde ein sog. Opt-Out-Cookie im genutzten Webbrowser gesetzt, der die zukünftige Datenerhebung und Speicherung durch 42-Performance-Cookies auf Ihrem genutzten Endgerät dauerhaft unterbindet.

Erinnerung für
Fehler! Leider ist ein Fehler aufgetreten, bitte versuche es später erneut.

Wie sollen wir dich benachrichtigen, wenn der Artikel verfügbar ist?

Datumsauswahl

Tag der Erinnerung
Zwei Tage vorher
Einen Tag vorher
Am Angebotstag
Uhrzeit
00:00
01:00
02:00
03:00
04:00
05:00
06:00
07:00
08:00
09:00
10:00
11:00
12:00
13:00
14:00
15:00
16:00
17:00
18:00
19:00
20:00
21:00
22:00
23:00
Hinweise
  • Um unseren kostenlosen Erinnerungsservice nutzen zu können, musst du dich bei erstmaliger Nutzung authentifizieren. Bitte beachte hierfür den folgenden Ablauf: Gib bitte E-Mail-Adresse und/oder Handynummer ein und klick auf "Erinnerung aktivieren". Du erhältst je nach ausgewähltem Dienst (E-Mail, SMS) einen Aktivierungslink. Diesen Link rufst du im nächsten Schritt auf und aktivierst somit den Erinnerungsservice. Für jede weitere Nutzung ist keine weitere Authentifizierung mehr nötig.
  • Um dieses Formular übermitteln zu können, musst du in den Sicherheitseinstellungen deines Browsers die Annahme von Cookies aktivieren.
  • Ein SMS-Versand ist nur ins deutsche Mobilfunknetz möglich.
  • Die Erinnerung kann nur versendet werden, wenn der gewählte Termin in der Zukunft liegt und du deine E-Mail-Adresse bzw. Handynummer erfolgreich authentifiziert hast.
  • Deine E-Mail-Adresse und deine Mobilfunknummer werden zu Übertragungszwecken, um die Erinnerung für einen ausgewählten Artikel zu versenden, sowie zu Authentifizierungszwecken für spätere Erinnerungen im Rahmen dieses Services gespeichert. Die Abmeldung/das Löschen deiner Daten ist jederzeit über die Seite "Erinnerungsservice Abmeldeformular" möglich. Bitte beachte, dass die Aktivierung des Erinnerungsservices nur dann zulässig ist, wenn du selbst der Empfänger bist.

Dieser Artikel ist bereits im Markt erhältlich.

Die Erinnerungsfunktion wurde daher deaktiviert.

Erinnerung aktiv!

Nur noch ein Schritt!

Du erhältst deine Erinnerung am ${date} um ${time} Uhr.

Bitte bestätige deine E-Mail-Adresse.

Bitte bestätige deine Telefonnummer.

Bitte bestätige deine E-Mail-Adresse und Telefonnummer.

Wir haben einen Bestätigungslink an deine E-Mail-Adresse geschickt. Klick auf den Bestätigungslink und aktiviere damit deinen Erinnerungsservice. 
E-Mail nicht erhalten? Bitte schau in deinem Spam-Ordner nach.

Wir haben dir einen Bestätigungslink per SMS geschickt. Klick Sie auf den Bestätigungslink und aktiviere damit deinen Erinnerungsservice.
Keine SMS erhalten? Bitte prüfe die eingegebene Rufnummer.

Wir haben dir einen Bestätigungslink per SMS und an deine E-Mail-Adresse geschickt. Klick auf den Bestätigungslink und aktiviere damit deinen Erinnerungsservice.
Keine E-Mail oder SMS erhalten? Bitte schau Sie in deinem Spam-Ordner nach und prüfe die eingegebene Rufnummer.

regions.regionSwitchHeadline

regions.regionSwitchText
regions.regionSwitchTextExplicitSwitch