Fragen und Antworten- Aligse ALDI Nord Logistikzentrum
  1. Fragen und Antworten

Fragen und Antworten

Standort und Mitarbeiter:innen

Warum soll in Lehrte-Aligse ein neues Logistikzentrum entstehen?

Das seit Anfang der 1970er-Jahre bestehende Logistikzentrum in Lehrte-Sievershausen erfüllt nicht mehr die heutigen Anforderungen an ein modernes Warenlager. Da im direkten Umfeld von Sievershausen keine ausreichenden Erweiterungsflächen vorhanden sind, haben wir uns mit der Stadt Lehrte um einen Alternativstandort bemüht. Dabei war es uns wichtig, im Raum Lehrte zu bleiben, da die meisten unserer Mitarbeiter:innen in der direkten Umgebung wohnen und eng mit der Region verbunden sind. Auf Basis der gültigen Flächennutzungspläne und des Lehrter Stadtentwicklungskonzeptes wurde die Fläche neben dem Gewerbegebiet Lehrte-Aligse ermittelt. Hier planen wir den Bau eines neuen, modernen Logistikzentrums, um weiterhin die Region als Nahversorger bereichern zu können und ein guter und zuverlässiger Arbeitgeber vor Ort zu bleiben.

Wie lange will ALDI am Standort Lehrte bleiben?

Als ALDI Nord Regionalgesellschaft sind wir bereits seit knapp fünf Jahrzehnten in Lehrte ansässig – und auch unsere Zukunft sehen wir dort. Deshalb investieren wir nicht nur in ein modernes Logistikzentrum, sondern modernisieren auch unsere Märkte in der Region.

Wo entsteht das neue Logistikzentrum und wie groß wird es?

Das neue Logistikzentrum soll in Lehrte-Aligse auf einer Fläche von ca. 42.500 Quadratmetern westlich im Anschluss an das Gewerbegebiet „Lehrte-Nord 3“ entstehen. Um den Standort dauerhaft sichern zu können, stehen für mögliche Erweiterungen des Gebäudes ca. 22.000 Quadratmeter zur Verfügung. Die Gesamtgrundstücksgröße beträgt ca. 170.000 Quadratmeter, wovon ca. 120.000 Quadratmeter als bebaubare Fläche vorgesehen sind (also für die Gebäude, Parkplätze, Zufahrtswege etc.).

Wie viele Arbeitsplätze bietet das neue Logistiklager?

Aktuell beschäftigen wir an unserem Standort in Sievershausen 230 Mitarbeiter:innen im Lager und in der Verwaltung. Durch die Standortverlegung nach Aligse können alle Angestellten ihre Arbeitsplätze behalten und müssen keine längeren Arbeitswege auf sich nehmen.

Sind alle Mitarbeiter:innen direkt bei ALDI angestellt?

Alle Mitarbeiter:innen – selbstverständlich auch die unseres Fuhrparks – sind bei der ALDI GmbH & Co. KG mit Sitz in Lehrte angestellt. Die meisten Kolleg:innen wohnen auch in der Region, und nicht wenige arbeiten schon seit Jahrzehnten bei uns. ALDI ist deutschlandweit bekannt als verantwortungsbewusster und verlässlicher Arbeitgeber. Wir arbeiten i.d.R. nicht mit Zeitarbeitsfirmen zusammen. Auch die Logistik lagern wir nicht durch externe Speditionen aus, sondern wir unterhalten einen eigenen Fuhrpark. ALDI bezahlt seine Mitarbeiter:innen übertariflich und bietet ihnen Sonderleistungen wie vermögenswirksame Leistungen, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und Fahrtkostenzuschüsse. 

Wurden alternative Flächen für den Standort ausreichend geprüft?

Bei der Standortauswahl haben wir eine Vielzahl verschiedener Grundstücke geprüft. Zur Ermittlung des objektiv geeignetsten Standorts für unser Logistikzentrum haben wir eine umfassende Analyse vorgenommen. Geprüft wurden unter anderem die Standorte Tönjeskamp, Sievershausen-West und Ahlten. Keiner dieser Orte entsprach jedoch den Gesamtanforderungen. Aligse überzeugte in unserer Analyse vor allem aufgrund seiner Nähe zur Autobahn, der Möglichkeit, die Erschließung auf der ortsabgewandten Seite vorzunehmen, und durch die im Flächennutzungsplan ausgewiesene gewerbliche Fläche. Auch alle erstellten Gutachten (Bau, Verkehr, Umwelt usw.) empfehlen den Standort.

Der Standort bei Aligse bietet uns ideale Voraussetzungen. Und: Für unsere Mitarbeiter:innen im Logistikzentrum kann aufgrund der räumlichen Nähe zu Lehrte vieles so bleiben, wie es ist.

ALDI in der Region

Was kann ALDI für die Region leisten?

Für die regionale Wirtschaft

Als ALDI Regionalgesellschaft Lehrte sind wir seit fast 50 Jahren in der Region zu Hause. Im Laufe der Jahrzehnte haben wir mit unserem Gewerbesteuerbeitrag im zweistelligen Millionenbereich einen großen finanziellen Beitrag für die Kommunen im Großraum Hannover leisten dürfen. Die Bedeutung der ALDI Regionalgesellschaft Lehrte für den Wirtschaftsstandort Großraum Hannover geht jedoch über Gewerbesteuerzahlungen weit hinaus: Von unseren hohen Investitionen im Filialbau profitieren die beauftragten Unternehmen – ein großer Teil dieser Summe ging an lokale und regionale Firmen. Auch mit Blick auf den Betrieb unseres Logistikzentrums kooperieren wir seit Langem mit vielen umliegenden Firmen in den Bereichen Dienstleistung, Sanierung, Reparatur oder Neubauten. So sorgen wir an anderer Stelle für zusätzliche Steueraufkommen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Grundsteuer sowie anteilig Einkommen- und Umsatzsteuer in Summe mehr als 50 Prozent der kommunalen Steuereinnahmen ausmachen. So helfen wir auch während unserer Investitionsphase, Arbeitsplätze zu sichern und die Kaufkraft in der Region zu erhöhen.

Für Natur und Umwelt

Im Zuge der geplanten Kompensationsmaßnahmen innerhalb und auch außerhalb des Plangebietes werden wir unter anderem etwa 680 neue Bäume pflanzen und eine Obstwiese anlegen. Außerhalb des Plangebietes sollen weitere Waldflächen, Obstwiesen und Sandheideflächen entstehen.

Innerhalb des Plangebietes werden allein am nördlichen Rand des neuen Logistikzentrums mehr als 40.000 Quadratmeter mit Bäumen, Sträuchern, heimischen Kräutern und Obstbäumen bepflanzt. Diese Grünflächen dienen der Abgrenzung des Betriebsgeländes und schaffen neue Lebensräume für die Tierwelt. Alle erstellen Gutachten bestätigen, dass die Planung allen gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Außerhalb von Aligse sollen unter anderem in Arpke und Röddensen insgesamt weitere 65.000 m2 Ausgleichsflächen mit Sandheideflächen, Buchen- und Eichenmischwald sowie Obstwiesen angelegt werden.

In Eicklingen erfolgt zudem ca. 17.000 Quadratmeter Waldumbau.

Insgesamt werden auf über 120.000 Quadratmeter Kompensationsleitungen erfolgen.

Haben die Kosten für den Bau des Logistikzentrums eine direkte Wirkung auf die Gewerbesteuer in Lehrte?

Die ALDI Immobilienverwaltung GmbH & Co. KG (IMV) mit Sitz in Herten (NRW) investiert in das neue Logistikzentrum für die Regionalgesellschaft Lehrte. Eine Modernisierung und die Erweiterung am bisherigen Standort in Sievershausen sind dringend nötig, aus Platzgründen aber nicht möglich. Die Befürchtung, dass die mit dem Neubau verbundenen Kosten den Gewinn der Gesellschaft schmälern könnten, ist unbegründet, da die Regionalgesellschaft Lehrte nur Mieterin des Logistikzentrums bei der IMV ist. Folglich wird der Aufwand für den Bau des Logistikzentrums durch den Eigentümer, die IMV, geltend gemacht. Auf die Erhebung der Gewerbesteuer der Stadt Lehrte wirken sich die Baukosten nicht aus.

Sind die jüngst zurückgegangenen Gewerbesteuerzahlungen der ALDI Lehrte ein Zeichen wirtschaftlicher Schwäche?

Als ALDI Regionalgesellschaft Lehrte sind wir seit fast 50 Jahren in der Region zu Hause. Im Laufe der Jahrzehnte haben wir mit unserem Gewerbesteuerbeitrag im zweistelligen Millionenbereich einen großen finanziellen Beitrag für die Kommunen im Großraum Hannover leisten dürfen.

In jüngster Vergangenheit haben die Unternehmen der Unternehmensgruppe ALDI Nord und damit auch wir als ALDI Regionalgesellschaft Lehrte das größte Modernisierungs- und Investitionsprogramm der Firmengeschichte begonnen. Die Modernisierung des kompletten ALDI Nord Filialnetzes nach dem aktuellen Filialkonzept ist das nach außen am stärksten sichtbare Zeichen dafür (zum Beispiel der neue ALDI Markt in Sehnde). Auch die Lehrter Bürger können sich in naher Zukunft auf einen modernen ALDI Markt freuen. Diese hohen Investitionen in unsere Märkte, die in jüngsten Jahren im zweistelligen Millionenbereich und damit um ein Vielfaches über dem langjährigen Durchschnitt lagen, haben wir komplett ohne Fremdfinanzierung geleistet.

Daraus entstanden und entstehen bilanzielle Auswirkungen auf den Gewinn der ALDI Regionalgesellschaft Lehrte, der die Berechnungsgrundlage für die Gewerbesteuer ist. Bis auf die wenigen noch ausstehende Neubauten ist das Filialmodernisierungsprogramm in der Region abgeschlossen – auch für Lehrte ist ein Neubau in Arbeit. Die damit einhergehenden steuerlichen Effekte (Gewerbesteuerverlustvortrag) sind endlich. Schon für das Jahr 2020 werden wir wieder einen Beitrag zum Gewerbesteueraufkommen leisten.

Aus dem Ausbleiben unserer Gewerbesteuersteuerzahlungen in den Geschäftsjahren 2018 und 2019 eine langfristige Prognose oder gar eine wirtschaftliche Schwäche des Unternehmens abzuleiten, wird unserem Handeln nicht gerecht. Wir haben in den vergangenen 50 Jahren Gewerbesteuer gezahlt, die sich über die Jahrzehnte auf einen hohen zweistelligen Millionenbetrag summiert haben.

Besteht die Möglichkeit weiterer Gewerbeansiedlung und Wohnbauentwicklung in Aligse?

Die verbleibenden Flächen des Gewerbegebiets Nord können weiterhin entwickelt und bebaut werden. Dies wurde bei der Festlegung der Lärmkontingente ebenso berücksichtigt wie bei der Planung der verkehrlichen Anbindung. Auch eine weitere Wohnbauentwicklung ist möglich. Hierfür müssen lediglich Schallschutzmaßnahmen ergriffen werden, zum Beispiel ein Lärmschutzwall, wie er bereits in vielen Neubaugebieten verwendet wird.

Mit unserer Wirtschaftskraft (Gewerbesteuer, Arbeitgeber, beauftragte Unternehmen) leisten wir einen großen finanziellen Beitrag für die Stadt Lehrte und die Region.

Baurecht

Wie verläuft das Bebauungsplanverfahren und wie werden Interessen der betroffenen Bürger gewahrt?

Das Bebauungsplanverfahren ist ein umfangreiches und vielschichtiges Verfahren, das in Deutschland die Art und Weise der möglichen Bebauung von Grundstücken regelt. Planungshoheit hat hierbei die Stadt Lehrte, Politik und Verwaltung bestimmen das Verfahren. Unterschiedliche Interessen werden sehr sorgfältig in den Verfahrensschritten der Öffentlichkeitsbeteiligung berücksichtigt und mit den Beteiligten unter Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen abgearbeitet. Am Ende des Prozesses müssen die Verantwortlichen der Stadt Lehrte die Ergebnisse abwägen. Diese Entscheidung fordert die Berücksichtigung vielschichtiger Perspektiven. Für unser Verfahren waren das vor allem Sorgen der Anwohner:innen in den Bereichen Verkehr, Lärm und Umwelt.

Das Verfahren, in dem die betroffenen Bürger:innen seit Juni 2016 mitwirken konnten, hat diese Anliegen behandelt. Im Ergebnis konnten viele Lösungen erreicht werden:

  • Es wurden umfangreiche Kompensationsmaßnahmen vereinbart, die wertvolle regionale Projekte fördern, zum Beispiel die natur- und kulturhistorische Bildungsstätte des Naturfreundehaus Grafhorn. Auch wurden die Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen aufgenommen, geprüft und vielfach berücksichtigt.
  • Die Gebäude und Zufahrtswege wurden gemeinsam optimiert, um ihren Einfluss auf die Umgebung zu minimieren. So wurde eine direkte Anbindung zur Westtangente und ein Linksabbieger für die Autobahnanschlussstelle geschaffen, die Zufahrt ins Gewerbegebiet herausgenommen und das Gebäude mit den Toren zur wohnabgewandten Seite positioniert.
  • Gemeinsame Lösungen für die Reduktion der Lärmbelastung wurden gefunden, die bestehende Probleme bei Wohngebäuden mit Belastungsspitzen lösen und die Lebensqualität ihrer Bewohnerinnen und Bewohner verbessern.

Es wurde dem Wunsch nach einer Gesamtlärmbetrachtung entsprochen, sodass durch eine entsprechende schalltechnische Untersuchung eines weiteren Gutachterbüros bestätigt wurde, dass keine schädlichen Auswirkungen durch das Bauvorhaben zu befürchten sind. Es wurde aber auch bestätigt, dass die Lärmbelastung in Aligse hoch ist. Abgesehen von der Lärmsanierung, die bei stark belasteten Wohnorten Abhilfe schaffen kann, müssen solche Themen losgelöst von diesem Bauvorhaben in der Lärmaktionsplanung behandelt werden, um Maßnahmen zu erarbeiten und Verbesserungen zu erreichen.

Ist der Bebauungsplan öffentlich zugängig?

Ja, Sie finden den Bebauungsplan hier.

Welche Formen der Bürgerbeteiligung wurden bereits durchgeführt?

Seit 2016 gab es bereits vier Öffentlichkeitsbeteiligungen. Innerhalb jeder Öffentlichkeitsbeteiligung hatten Anwohner:innen die Möglichkeit, den Bebauungsplanentwurf mit allen dazugehörigen Dokumenten (zum Beispiel Gutachten und Begründung) einzusehen und eine Stellungnahme abzugeben. Auf Grundlage der Stellungnahmen flossen nach jedem Beteiligungsschritt Änderungen in den Bebauungsplanentwurf ein. Bürger:innen konnten zusätzlich an Fachausschüssen, Ratssitzungen und Einwohnerversammlungen teilnehmen und so aktiv am Bebauungsplan mitwirken.

Zahlt ALDI für Expertengutachten?

In einem Bauleitplanverfahren ist es üblich, dass die Vorhabenträgerin (in diesem Fall also ALDI) im Rahmen des städtebaulichen Vertrags mit der Kommune die Gutachten beauftragt und auch bezahlt, da die Kosten von ihr verursacht werden. Die Stadt – und somit die Steuerzahler:innen – sollen nicht belastet werden. Dies hat keinen Einfluss auf die Ergebnisse der Gutachten, da unabhängige, akkreditierte Gutachterbüros beauftragt wurden, die gesetzlich zu Neutralität und Sachlichkeit verpflichtet sind. Auch wurden unterschiedliche Schall-Gutachterbüros zu Rate gezogen. Wir stimmen die Auswahl der Gutachter immer mit der Stadtverwaltung ab.

Bürger:innen können an Fachausschüssen, Ratssitzungen und Einwohnerversammlungen teilnehmen und so aktiv am Bebauungsplan mitwirken.

Bau und Betrieb des Logistikzentrums

Könnte es durch das Logistikzentrum nachts heller werden?

Das neue Logistikzentrum soll nach dem aktuellen Stand der Lichttechnik errichtet werden. Wir berücksichtigen umweltrelevante Aspekte, indem wir statt kalt-weißem Licht warm-weißes Licht einsetzen, was die Anziehungskraft auf Insekten verringert. Die Abstrahlung soll möglichst auf die Betriebsfläche ausgerichtet sein. Sogenannte Lichtemissionen auf die Umgebung werden dadurch eingeschränkt beziehungsweise auf das Nötigste reduziert. Weitere Informationen finden Sie hier.

Wird es einen Nachtbetrieb geben? Wie würde dieser ablaufen?

Um eine stringente Versorgung der Region mit frischen Lebensmitteln aufrechterhalten zu können, werden wir auch einen Nachtbetrieb führen. Der Nachtbetrieb hat klare, strenge Regeln, die wir selbstverständlich einhalten werden. Unsere LKW-Fahrer beginnen ihre Schicht um 3 Uhr morgens. Dies ist notwendig, da wir sichergehen müssen, dass das frische Obst und Gemüse bis 6 Uhr in unseren Märkten ist. Die LKW werden über schallhemmende Laderampen be- und entladen. Die Kühlaggregate werden von einer externen Stromquelle und nicht von Dieselgeneratoren versorgt, das mindert den Geräuschpegel deutlich.

Sämtliche Arbeiten während der Nachtzeit sind sowohl für unsere Mitarbeiter:innen als auch für unser Unternehmen mit zusätzlichen Belastungen verbunden. Aus diesem Grund werden die Arbeiten in der Nacht auf das Notwendigste reduziert. Eine weitere sensible Zeit stellt der Sonntag dar, an dem aktuell nur Obst und Gemüse, Fleisch und Backwaren bei uns angeliefert und an die Märkte verteilt werden. Hier werden während der Tagzeit in Sievershausen ca. 40 LKW über den Tag verteilt abgewickelt. Insgesamt können wir den Schall in der Nacht so reduzieren, dass wir deutlich unterhalb der rechtlichen Vorgaben der gesetzlichen Vorschrift TA-Lärm liegen. Es wird keine Beeinträchtigungen für Einwohner in Aligse geben.

Wie lange wird der Bau des Logistikzentrums dauern?

Wir gehen von einer reinen Bauzeit von insgesamt 18 Monaten aus. Unsere erfahrenen Fachingenieure sichern eine bestmögliche Baustellenabwicklung zu.

Wo parken die Lieferfahrzeuge und die Angestellten des ALDI Logistikzentrums?

Für die Lieferfahrzeuge sowie für die Mitarbeiter:innen stehen auf dem Betriebsgelände ausreichend Parkflächen zur Verfügung, sodass im Ort Aligse durch unseren Betrieb kein Bedarf an Parkflächen entsteht.

Wie viele LKW werden das geplante ALDI Logistikzentrum täglich anfahren?

Insgesamt ist bei dem geplanten Logistikzentrum mit ca. 650 Fahrten (hin und zurück) zu rechnen, davon maximal 400 LKW-Fahrten und maximal 250 PKW-Fahrten. Das sind die Erfahrungswerte, die sich aus der derzeitigen Anzahl der zu beliefernden ALDI Märkte sowie der Mitarbeiterzahl des Logistikzentrums ergeben. Die große Mehrheit dieser Fahrten wird über die A2 und die direkte Anbindung an die Westtangente abgewickelt. Den durchgeführten verkehrsplanerischen Untersuchungen zufolge sind im Ort Aligse über den Tag verteilt maximal ca. 20 zusätzliche LKW-Touren (entspricht 40 Durchfahrten) zu erwarten, sodass nicht mit Verkehrsbehinderungen zu rechnen ist.

Entsteht durch das Logistikzentrum zusätzlicher Lärm in der Umgebung?

Das Logistikzentrum wird so errichtet, dass störende Emissionen (wie insbesondere Lärm) vom Ort abgewandt wirken. Die Anlieferung für das Zentrallager erfolgt auf der Westseite, die Belieferung der ALDI Filialen sowie die Anlieferung von Kühlware auf der Südseite. Tiefkühlware wird über einen externen Logistikdienstleister direkt in den Verkaufsstellen angeliefert. Die Lärmemission wird im Plangebiet begrenzt (Festlegung sogenannter Lärmkontingente), damit sichergestellt wird, dass insbesondere im nächstgelegenen Wohngebiet (Kuhlkamp) die maximal zulässige Lautstärke von 55 dB(A) tagsüber und 40 dB(A) nachts durch das Planvorhaben nicht überschritten wird. Gemeinsam mit akkreditierten Ingenieuren wurde ausführlich geprüft, ob die vorgesehene Fläche mit entsprechenden Lärmschutzmaßnahmen für den Bau des Logistikzentrums verwendet werden kann. Dies wurde uns in mehreren Gutachten eindeutig bestätigt.

Gewerbegebiet, Industriegebiet oder Sondergebiet: Welche Auswirkungen hat die Auswahl des Gebietstyps?

Die wichtigste Information in diesem Zusammenhang gleich vorab: Unabhängig von der formalen Bezeichnung des Plangebiets müssen wir die Schutzansprüche der Anwohner:innen berücksichtigen. Die angestrebte Umwidmung von einem Gewerbegebiet in das sogenannte Sondergebiet ist damit zu begründen, dass ein Gewerbegebiet per Definition keinen Nachtbetrieb zulässt. Da wir aber in unserem neuen Logistikzentrum nachts arbeiten müssen, um sicherzustellen, dass morgens frische Ware in unseren Märkten steht, bemühen wir uns um die Widmung des Plangebiets als Sondergebiet.

Mit der Bezeichnung wird zudem die Lage des Plangebiets im Zusammenhang mit dem bereits vorhandenen Gewerbegebiet verdeutlicht und so sichergestellt, dass jeder weiß, von welchem Standort gesprochen wird. Der Gebietstyp ändert aber nichts daran, welcher Lärm maximal in Aligse ankommen darf. Im Klartext: Es spielt keine Rolle, ob Lärm in einem Gewerbe- oder einem Industriegebiet verursacht wird. Alle Anwohner:innen in einem Wohngebiet haben einen Schutzanspruch. Dies bedeutet, dass mit Blick auf den Lärm, der in einem Wohngebiet ankommen darf, die Richtwerte der gesetzlichen Vorschrift TA-Lärm einzuhalten sind, um den Schutzanspruch zu gewährleisten. Der Bebauungsplan setzt insofern auch Emissionskontingente (also Lärmobergrenzen) fest, welche die Lärmerzeugung einschränken und damit den Schutz der Anwohner:innen gewährleisten. Der Bezeichnung des Gebiets im Bebauungsplan hat somit „keine hörbaren“ Auswirkungen.

Welche Maßnahmen zum Ausgleich des Bauvorhabens werden im Bereich Natur und Landschaft ergriffen?

Die Auswirkungen auf Natur und Landschaft im Zusammenhang mit dem geplanten Logistikzentrum wurden im Vorfeld umfangreich untersucht. Diese Untersuchung hat ergeben, dass es sich bei der zur Bebauung angedachten Fläche in der fachlichen Betrachtung um keinen „besonders wertvollen“ Boden handelt. Aufgrund der Vorbelastung der Fläche, wie zum Beispiel ihre Autobahnnähe, ist ein naturschutzfachliches Potenzial nur sehr gering. Die Untersuchung kommt zu dem Urteil, dass die angedachte Fläche keine besondere Bedeutung für Naturschutz und Naherholung aufweist. Dennoch bringt jeder bauliche Eingriff unweigerlich Auswirkungen auf den Naturhaushalt und das Landschaftsbild mit sich. Um dies auszugleichen, wurde eine Vielzahl an Kompensationsmaßnahmen festgelegt.

Insgesamt sind Ausgleichsmaßnahmen auf einer Gesamtfläche so groß wie siebenmal die Fläche des Kanzleramts (127.000 Quadratmeter) geplant. Damit entspricht die Fläche der Ausgleichsmaßnahmen in etwa dreimal der Gebäudefläche des geplanten Logistikzentrums. Hinzu kommen bis zu 40.000 Quadratmeter – das sind 50 Handballfelder –  Dachbegrünung sowie die Pflanzung einer Eichenbaumreihe in einem Teilgebiet an der Straße „Zur Kreuzeiche“ in Lehrte-Aligse.

Die konkreten Ausgleichsmaßnahmen in den jeweiligen Gebieten:

Im Plangebiet:

  • 7.000 Quadratmeter Baum- und Strauchhecke (ca. 280 großkronige Bäume, u. a. Eichen, 400 junge Laubbäume und 300 Sträucher)
  • 8.000 Quadratmeter Obstwiese
  • 26.000 Quadratmeter Baum-Strauchhecken, Beete, Rabatten, Straßenbegleitgrün
  • Anpflanzung einer Eichenbaumreihe an der Straße „Zur Kreuzeiche“

Außerhalb des Plangebietes:

Gemarkung Röddensen

  • 8.000 Quadratmeter Eichenmischwald
  • 15.000 Quadratmeter Kräuterwiese

Gemarkung Eicklingen

  • 17.000 Quadratmeter Umforstung zum Eichenwald

Grafhorn, Gemarkung Arpke

  • 20.000 Quadratmeter Entwicklung von Sandheideflächen
  • 15.000 Quadratmeter Entwicklung eines Buchen-, Eichenmischwaldes
  • 7.000 Quadratmeter Streuobstwiese

Wir freuen uns, diese Maßnahmen in Zusammenarbeit mit der natur- und kulturhistorischen Bildungsstätte Naturfreundehaus Grafhorn (http://www.grafhorn.de) umzusetzen.

Das Logistikzentrum wird so errichtet, dass störende Emissionen (Licht, Lärm usw.) von Mensch und Tier ferngehalten werden.

In eigener Sache

Aktualisierungen der Internetseite erfolgen manchmal erst nach längerer Zeit. Woran liegt das?

Als Teilnehmer des Planungsverfahrens sind wir stark an die jeweiligen Verfahrensschritte gebunden. Informieren können wir immer erst am Ende eines Verfahrensschrittes, wenn die Prüfung durch die Verwaltung und Fachplanung abgeschlossen ist. In der Regel ist dies der Fall, sobald die Unterlagen im Ratsinformationssystem der Kommune veröffentlicht worden sind.

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