GUTES FÜR ALLE

Zeit für einen Wechsel

Jeder, der schon mal ein Elektrogerät gekauft hat, kennt es. Ein rechteckiger Aufkleber mit einer bunten Buchstabenskala und Informationen zum Produkt: das EU-Energielabel. Es ist für alle Hersteller verpflichtend und soll beim Kauf dabei helfen, Produkte untereinander besser vergleichen zu können.

Damit das auch in Zukunft gut funktioniert, hat die EU-Kommission sich dazu entschieden, das Energielabel zu erneuern. Ab 01.03.2021 ist dieses neue Label gültig. Auf welchen Produktgruppen es wann zu finden sein wird und weitere wichtige Infos haben wir in diesem Ratgeber zusammengetragen.

Was ist neu?

Neu ist eine einheitliche Energieeffizienzskala. Ihre Klassen sind jetzt für alle Produktgruppen einheitlich gültig: von der niedrigsten Stufe G bis zur höchsten Stufe A.
Neu ist auch, dass auf dem Energieeffizienzlabel ein QR-Code abgebildet ist. Dieser ist mit der neuen EU-Produktdatenbank EPREL (European Product Database for Energy Labeling) verknüpft und bietet dem Verbraucher weitere nicht gewerbliche Produktinformationen.

Außerdem wurden auf dem Label einige Piktogramme zu weiteren Produktkriterien grafisch überarbeitet und einzelne neue Piktogramme sind hinzugekommen (Energieeffizienz im HDR-Modus bei TVs und Displays, Waschzeit bei Waschmaschinen). Neben der Angabe des Energieverbrauchs sollen diese zusätzlichen Informationen einen besseren Produktvergleich ermöglichen und eine Kaufentscheidung erleichtern.

Der Energieverbrauch wird jetzt mit mehr Alltagsbezug, angepasst an die Geräteklassen, angegeben:

  • bei Kühl- und Gefrierschränken in kWh/Jahr
  • bei Waschmaschinen, Waschtrocknern und Geschirrspülern in kWh/100 Programmdurchläufen
  • bei TV-Geräten und elektronischen Displays in kWh/1.000 Betriebsstunden

Diese neuen kWh-Angaben können beim Vergleich von altem und neuem Label zu unterschiedlichen Werten beim gleichen Produkt führen.

Energielabel: Alt vs. Neu am Beispiel eines TV-Geräts

Warum gibt es ein neues Energielabel?

Das neue EU-Energielabel ersetzt das schon über 20 Jahre alte Label. Ab dem 01.03.2021 ist es gültig und nach einer kurzen Übergangszeit wird auf folgenden Produktgruppen ab dem 19.03.2021 nur noch das neue Energielabel zu finden sein: Waschmaschinen, Waschtrockner, Geschirrspüler, Kühlgeräte, Fernseher und Monitore.

  • Mehr Transparenz
    Das neue Energielabel sorgt für mehr Transparenz durch eine Anpassung der Energieeffizienzskala. Je nach Produktgruppe wurde ein Produkt einer unterschiedlichen Energieeffizienzklasse zugeordnet, mal A+++ bis G oder auch A+++ bis D. Diese unterschiedlichen Energieeffizienzklassen machten eine Einordnung und einen Vergleich schwierig. Mit dem neuen Label gibt es jetzt für alle Produkte eine einheitliche Skala von A bis G.
  • Neue Skalierung
    Über die Jahre wurden die Elektrogeräte immer effizienter. Das hat dazu geführt, dass zusätzlich zur Klasse A noch A+, A++ und A+++ hinzugefügt wurden. Die modernen Geräte wurden zumeist nur noch in diese oberen Plus-Klassen eingeordnet, sodass kaum mehr Effizienzunterschiede zu erkennen sind. Das ändert sich nun. Beim neuen Energielabel entfallen die Plus-Klassen. Zudem ist die Skala von A bis G jetzt so angelegt, dass zum Zeitpunkt der Einführung kein Gerät der Klasse A entsprechen wird. Produkte, die beispielsweise heute der Klasse A++ bzw. A+++ entsprechen, werden in der neuen Skala die Klasse C bzw. B belegen.
  • Mehr Innovation
    Dass auf der neuen Skala nicht jedes Produkt direkt in der obersten Klasse landet, hat natürlich einen Grund. Dadurch, dass „Luft nach oben“ bleibt, sollen die Hersteller dazu motiviert werden, Innovationen weiter voranzutreiben. So entstehen noch bessere, energieeffizientere Elektrogeräte, die durch ihren geringeren Verbrauch nachhaltig die Umwelt schonen.

Änderungen in den Ökodesignrichtlinien

Die Vorgaben der Ökodesignrichtlinien sind dazu da, Produkte nachhaltiger und verbraucherfreundlicher zu gestalten. Sie werden ständig aktualisiert, um neuen Anforderungen gerecht zu werden. So auch jetzt. Neu ist, dass in Zukunft Ersatzteile sieben Jahre lang verfügbar und innerhalb von 15 Tagen lieferbar sein müssen. Und auch die Reparaturanleitungen müssen zukünftig für Verbraucher im Internet abrufbar sein. All diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Langlebigkeit der Geräte zu erhöhen.

Welche Produkte sind betroffen?

Ab wann gilt was?

Die Umstellung auf das neue Energielabel erfolgt stufenweise, da man sich an der Fertigstellung der entsprechenden EU-Verordnung orientiert. Für 2021 ist die Umstellung für die Produktgruppen Kühl- und Gefriergeräte, Weinlagerschränke, Waschmaschinen und Waschtrockner, Geschirrspüler sowie für Fernseher und Displays vorgesehen.

 

Wie geht es weiter?

In 2021 ist noch eine weitere Produktgruppe von dem neuen Energielabel betroffen: Lichtquellen. Seit dem 01.09.2021 werden die derzeitigen EU-Verordnungen durch einschlägige Anforderungen hinsichtlich der Energieeffizienzkennzeichnung aktualisiert, sodass Lichtquellen fortan mit einem neuen Energielabel, ebenfalls mit der einheitlichen Skalierung A-G, versehen werden. Bei Lichtquellen sind die Fristen im Vergleich zu den anderen genannten Produktgruppen jedoch deutlich länger: Kennzeichnungspflichtige Lichtquellen mit dem "alten" Energielabel bekommen eine Übergangsfrist von 18 Monaten. In dieser Zeit darf der Handel eine Umetikettierung vornehmen. Dies gilt auch für den Onlinehandel und Fernabsatz. Ab dem 01.03.2023 müssen dann alle Lichtquellen das neue Label führen. Für alle anderen gelabelten Produktgruppen, wie Klimageräte, Trockner, Staubsauger, Warmwasserbereiter etc., folgt die Einführung der neuen Labels erst nachdem die neuen EU-Verordnungen in Kraft getreten sind. Das bedeutet, die Einführung der neuen Energielabel ist erst ab 2022 zu erwarten.